Organisatorisches
Schulzeiten
Zur Busankunft um 7.30 Uhr öffnet die Frühaufsicht das Gebäude.
| 1. & 2. Klasse | Zeit | 3. & 4. Klasse |
|
offener Beginn |
7.45 – 7.55 |
offener Beginn |
|
1. Stunde |
7.55 – 8.40 |
1. Stunde |
|
2. Stunde |
8.45 – 9.30 |
2. Stunde |
|
Frühstück i. d. Klasse |
9.30 – 9.40 |
Frühstück i. d. Klasse |
|
Hofpause |
9.40 – 10.00 |
Hofpause |
|
3. Stunde |
10.00 – 10.45 |
3. Stunde |
|
4. Stunde |
10.50 – 11.35 |
4. Stunde |
|
Hofpause |
11.35 – 11.50 |
Hofpause |
|
Betreuung VGS |
11.50 – 12.35 |
5. Stunde |
|
Mittagessen |
12.35 – 13.15 |
Mittagessen |
|
Hausaufgabenbetr. |
13.15 – 14.00 |
Hausaufgabenbetr. |
|
AGs |
14.00 – 15.00 |
AGs |
Krankmeldungen
Wenn Ihr Kind einmal krank ist oder die Schule aus anderen Gründen nicht besuchen kann (z.B. stundenweise für die Durchführung einer Therapie oder eines Arztbesuches), so melden Sie dies bitte telefonisch in der Zeit von 7:20 – 07:45 Uhr bei der Frühaufsicht oder sprechen Ihre Mitteilung auf den Anrufbeantworter. Eine möglichst frühzeitige Meldung erleichtert uns die Organisation und führt zu mehr Sicherheit über den Verbleib vermisster Kinder!
Bitte teilen Sie uns ansteckende Krankheiten mit (siehe Information zu §34 Infektionsschutzgesetz, die Sie zum Schulanfang Ihres Kindes ausgehändigt bekamen), da wir gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig sind.
Beurlaubungen
Für jedes Kind besteht die allgemeine Schulpflicht nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Muss Ihr Kind ausnahmsweiseeinmal beurlaubt werden, so beantragen Sie dies mit klarer Begründung bitte rechtzeitig schriftlich
- für einen bis zwei Tage bei der Klassenleitung
- für einen längeren Zeitraum bzw. vor oder nach Ferien bei der Schulleitung.
Ferien können nicht einfach nach eigenem Ermessen verlängert werden. Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht grundsätzlich als wichtiger Grund für eine Beurlaubung. Ausnahmegenehmigungen sind im besonders begründeten Einzelfall zulässig. Die Dauer der Beurlaubung wird auf der Grundlage der entsprechenden Gesetze des Landes Niedersachsen festgelegt.
Nichtteilnahme an bestimmten Unterrichtsstunden
Sollte Ihr Kind einmal nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, benötigt die Fachlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen, bei längerer Nichtteilnahme muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Nichtteilnahme wird das Kind am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen.
Änderungen (der Anschrift, Telefonnummer, Sorgeberechtigung)
Falls Sie umziehen oder eine neue Telefonnummer (auch Handy-Nr.) erhalten haben, so melden Sie dies bitte umgehend im Sekretariat, damit wir Sie jederzeit ohne Verzögerungen erreichen können. (siehe auch „Im Falle eines Unfalls“)
Ebenso ist es für Sie und uns unerlässlich, dass Sie uns stets über die aktuelle Regelung des Sorgerechtes für Ihr Kind informieren (ggfs. durch die Vorlage eines Gerichtsurteils o. ä.), da es uns nur dann möglich ist, die Informationen korrekt an die tatsächlich sorgeberechtigten Personen weiterzugeben.
Allergien
Falls Ihr Kind an einer Allergie leiden sollte, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. In diesem Falle benötigen wir auch eine schriftliche Anleitung des behandelnden Arztes, wie wir uns im Falle einer allergischen Reaktion verhalten müssen.
Frühstück
In jeder Klasse findet vor der 1. Hofpause ein gemeinsames Frühstück statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Schulfrühstück mit (z.B. Brot und Obst), und verzichten Sie bitte auf überzuckerte „Schnitten“[1] und Ähnliches. Auch das Getränk, das Sie Ihrem Kind mit zur Schule geben, sollte möglichst keinen Zuckerzusatz enthalten und in einer stabilen Trinkflasche transportiert werden. Süßigkeiten sind grundsätzlich nicht erwünscht, zu besonderen Anlässen wie z.B. Geburtstagen ausnahmsweise erlaubt.
[1] Foodwatch: User kürten das Marketing für die Milchschnitte zur dreistesten Werbelüge,
s. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/foodwatch-laesst-abstimmen-user-kueren-milchschnitte-zur-dreistesten-werbeluege-1.1109682
Schulpost
Im Sinne eines guten Informationsflusses werden wir Ihnen im Laufe des Schuljahres immer wieder allgemeine Informationsschreiben (Elternbriefe) zukommen lassen. In der Regel geschieht dies auf dem Wege unserer „Schulpost“ über die Kinder, d.h. dass Ihr Kind von der Klassenleitung einen Elternbrief überreicht bekommt, den es verlässlich an Sie aushändigen muss. Hierfür sollte jedes Kind eine „Postmappe“ im DIN A4-Format im Schulranzen haben. Bitte machen Sie es zu einem täglichen Ritual, gemeinsam mit Ihrem Kind nach den Hausaufgaben und in die Elternmappe zu schauen und unterstützen Sie Ihr Kind darin, diese Elternmappe verlässlich wieder in den Schulranzen zurückzulegen.
Hausaufgaben
Sie gehören zum Schulalltag, sollten jedoch nicht in stundenlange Quälereien ausarten. Sie haben auch nicht den Sinn, zu testen, wie gut die Eltern Hausaufgaben lösen können!
Es geht darum, dass Ihr Kind eine weitere Übungs- oder Vertiefungsphase bezüglich des Lerninhaltes hat. Wenn Ihr Kind zu lange an den Hausaufgaben sitzt oder alleine nicht zurechtkommt, dann sprechen Sie bitte sofort mit der Lehrkraft Ihres Kindes.