Mitwirkungsgremien
Elternvertreter werden üblicherweise im 2-Jahres-Rhythmus gewählt.
Klassenelternrat
Innerhalb der ersten 4 Wochen eines Schuljahres tagt der Klassenelternrat, um den Vorsitz des Klassenelternrates und die Stellvertretung zu wählen. Zudem werden die Vertreter (und deren Stellvertreter) der Klassen für die Klassenkonferenzen gewählt.
Die gewählten Klassenelternvertreter stellen quasi das Bindeglied zwischen der Elternschaft und der Klassenleitung dar. Zu Themen, die über die individuelle Situation des eigenen Kindes hinaus gehen und von Belang für die gesamte Schüler- oder Elternschaft sind, sammeln die Elternvertreter zunächst die Anliegen der Eltern, um sie dann im Gespräch mit der Klassenleitung zu erörtern und gegebenenfalls in Absprache mit dieser einen Elternabend einzuberufen.
Schulelternrat (SER)
Innerhalb der ersten sechs Wochen eines Schuljahres tagt der Schulelternrat erstmals. Dieser setzt sich zusammen aus den in allen Klassen der Schule gewählten Klassenelternratsvorsitzenden sowie deren Stellvertretern.
Aus diesem Gremium werden gewählt:
- der Vorsitz sowie dessen Stellvertretung,
- die Vertreter der Schule beim Gemeinde- und beim Kreiselternrat,
- Elternvertreter für die Gesamtkonferenzen und
- Elternvertreter für die Fachkonferenzen.
SER-Vorsitz und dessen Stellvertretung stellen das Bindeglied zwischen SER und Schulleitung dar, um die Anliegen der Elternvertreter mit der Schulleitung zu erörtern und gegebenenfalls in Absprache mit dieser zu Sitzungen des Schulelternrates einzuladen.
Informationsveranstaltungen
Wir bieten in Zusammenarbeit mit den weiteren schulischen und vorschulischen Einrichtungen der Gemeinde Informationsveranstaltungen zu verschiedenen pädagogischen Themen an. Eine Teilnahme hieran ist für das Verständnis unserer schulischen Arbeit sehr sinnvoll.
Entwicklungsgespräche / Sprechtage
Die Klassenlehrer*innen führen mit Ihnen als Eltern (und Ihrem Kind) ein- bis zweimal im Jahr Entwicklungsgespräche, in denen erreichte Lernfortschritte, Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten Ihres Kindes sowie Zielvereinbarungen für den kommenden Lernzeitraum besprochen werden. Sie dienen dem Zweck, dass sowohl Ihr Kind als auch Sie eine klare Rückmeldung zu erreichten Erfolgen aber auch zu wichtigen anstehenden Aufgaben erhalten.
Bei Gesprächsbedarf können selbstverständlich immer Termine mit Klassenlehrern, Fachlehrern und ggf. der Schulleitung vereinbart werden, verständlicherweise nur außerhalb der Unterrichtszeiten.
Grundsätzlich gilt für uns, dass bei Unklarheiten, Irritationen oder gar Konflikten alle für den betreffenden Themenbereich zuständigen Personen an den Gesprächen anwesend sind, um eine Klärung herbeiführen zu können. Das heißt, dass bereits bei der Gesprächsterminvereinbarung das Anliegen mitgeteilt wird, so dass die nötigen Teilnehmer eingeladen werden können.