Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben

Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch so genannte „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“.

Leistungsberechtigte sind Kinder und Jugendliche mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII (inkl. AsylbLG analog zum SGB XII) sowie im Bezug von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag.

Die im Teilhabepaket vorgesehenen Zuschüsse betreffen Klassenfahrten und Ausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung, persönlichen Schulbedarf. Die Zuschüsse werdenvon der zuständigen Leistungsstelle gewährt.

 

Lernförderung:

In diesem Rahmen wird auch Lernförderung unterstützt, wenn die schulischen Förderangebote nicht ausreichen. Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn sie nur dadurch die Lernziele des Schuljahrgangs erreichen können. Hierfür liegen der Schule Bestätigungsformulare vor, auf denen die Schule im Bedarfsfall die Notwendigkeit von Lernförderung bescheinigen kann. Bitte wenden Sie sich an die Klassenleitung, falls Sie eine solche Bestätigung benötigen.