Im Falle eines Sachschadens
Sachschäden sind grundsätzlich vom Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu übernehmen.
Unverschuldete Beschädigungen werden vom kommunalen Schadenausgleich „Kommunaler Schadenausgleich Hannover“ (KSA) reguliert und sind bitte umgehend im Sekretariat anzuzeigen.
"Für Fahrräder wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn eine Benutzungserlaubnis der zuständigen Stelle (in einer Schule ist dies die Schulleitung) vorliegt. (...) Bei Verlust von Fahrrädern wird Ersatz nur geleistet, wenn sie mit einer Sperrvorrichtung gesichert waren."