Änderungen (der Anschrift, Telefonnummer, Sorgeberechtigung)
Falls Sie umziehen oder eine neue Telefonnummer (auch Handy-Nr.) erhalten haben, so melden Sie dies bitte umgehend im Sekretariat, damit wir Sie jederzeit ohne Verzögerungen erreichen können. (siehe auch „Im Falle eines Unfalls“)
Ebenso ist es für Sie und uns unerlässlich, dass Sie uns stets über die aktuelle Regelung des Sorgerechtes für Ihr Kind informieren (ggfs. durch die Vorlage eines Gerichtsurteils o. ä.), da es uns nur dann möglich ist, die Informationen korrekt an die tatsächlich sorgeberechtigten Personen weiterzugeben.